💔Fehlverhalten

🚨 Richtlinie zu illegalen Aktivitäten oder finanziellem Fehlverhalten

Gültig ab: Juni 2025 Verantwortliche: All For Climate ASBL Umsetzer: All For Climate Back Office unterstützt Person oder Team Überprüft: Jährlich oder nach Bedarf Rechtlicher Hinweis: Ziffer 4 und Ziffer 6.1 des Kooperationsvertragsarrow-up-right

🎯 Zweck

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Diese Richtlinie legt fest, wie All For Climate (A4C) reagiert, wenn einem Kollektiv glaubhaft vorgeworfen wird oder bestätigt ist, dass es sich an illegalen Aktivitäten beteiligt hat, einschließlich finanziellen Betrugs, Unterschlagung oder kriminellen Fehlverhaltens. Sie beschreibt Schritte zur Untersuchung, zum Einfrieren von Mitteln, ggf. zur Beendigung des Hostings und zum endgültigen Verbleib verbleibender Gelder.


⚖️ Was als Fehlverhalten gilt

Fehlverhalten kann umfassen (aber ist nicht beschränkt auf):

  • Betrügerische Erstattungen oder gefälschte Ausgaben

  • Diebstahl oder Zweckentfremdung von Mitteln

  • Verwendung von Mitteln für rechtswidrige Aktivitäten

  • Geldwäsche oder Steuerhinterziehung

  • Straftaten, die im Namen des Kollektivs begangen oder vom Kollektiv finanziert werden

Solche Handlungen verstoßen gegen den Kooperationsvertrag und können sowohl interne Maßnahmen als auch externe rechtliche Konsequenzen auslösen.


🧊 Schritt-für-Schritt-Antwortverfahren

1. Sofortiges Einfrieren

  • A4C wird das Konto des Kollektivs auf Open Collective unverzüglich einfrieren, wenn:

    • ein gerichtlicher Beschluss vorliegt oder auf der Grundlage einer Verwaltungsentscheidung einer zuständigen Behörde.

    • das Kollektiv benachrichtigt wird und eine interne Untersuchung eingeleitet wird.

2. Interne Prüfung & externe Meldung

  • A4C wird:

    • Dokumentation, Ausgabenverlauf und interne Aufzeichnungen prüfen.

    • Bei Bedarf rechtlichen Beistand hinzuziehen.

    • Relevante Behörden informieren, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. bei Finanzdelikten).

3. Recht auf Stellungnahme

  • Den Administrator:innen des Kollektivs wird eine schriftliche Mitteilung und die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb von 7–14 Tagen gegeben, sofern ein rechtliches Verfahren eine solche Kontaktaufnahme nicht untersagt (z. B. bei laufenden Ermittlungen).

4. Endentscheidung

  • Aufgrund des Verfahrensausgangs kann A4C:

    • das Hosting des Kollektivs dauerhaft beenden, mit schriftlicher Begründung.

    • Mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, falls zutreffend.


💶 Was passiert mit den verbleibenden Mitteln?

Wenn ein Kollektiv aufgrund bestätigter illegaler Aktivitäten oder schwerwiegenden Fehlverhaltens ungehostet wird und ein gültiger rechtlicher Anspruch besteht, können Mittel einbehalten oder an eine zuständige Behörde, einen Geldgeber oder eine geschädigte Partei zurückgegeben werden, abhängig von rechtlichen Verpflichtungen oder gerichtlichen Anordnungen.


📌 Anmerkungen

  • Ist ein Geldgeber beteiligt (z. B. ein Zuschuss), wird A4C diesen benachrichtigen und die erforderlichen Rückgabe- oder Meldeverfahren befolgen.

  • Alle Entscheidungen zur Beendigung des Hostings werden intern zur Rechenschaftspflicht und rechtlichen Nachverfolgbarkeit dokumentiert.


📨 Kontakt

Um vermutete illegale Aktivitäten oder schwerwiegendes finanzielles Fehlverhalten zu melden:

E-Mail: [email protected] Betreff: Dringend – Bedenken wegen Fehlverhaltens – [Name des Kollektivs]

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

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